Stifter

Die Stiftung Bad Homburger Schlosskonzerte bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten eines persönlichen Engagements. Ab einem Betrag von 5.000 EUR können Sie Stifterin bzw. Stifter werden. Mit Ihrer Unterstützung ermöglichen Sie erstklassigen jungen Künstlerinnen und Künstlern Auftrittsmöglichkeiten, bieten der ersten Garde junger Dirigenten ein „Spielfeld“ und tragen so dazu bei, die Bad Homburger Schlosskonzerte als eine Konzertreihe mit emotional anrührenden Konzerterlebnissen zu erhalten und auszubauen.

 

Stiften will überlegt sein

Aus diesem Grund ist uns das persönliche Gespräch wichtig. Rufen Sie uns an (06007-930076, Herr Joerg) oder schreiben Sie uns: Stiftung@BadHomburger-Schlosskonzerte.de. Wir setzen uns dann gerne mit Ihnen in Verbindung. Ihr Engagement bei uns können wir individuell an Ihre Wünsche anpassen. Einige Beispiele finden Sie hier.

 

Stifter sparen Steuern

Die Stiftung Bad Homburger Schlosskonzerte ist als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Alle Zustiftungen sind deshalb beim Stifter steuermindernd. Zustiftungen können bis zu einem Höchstbetrag von einer Mio. Euro (bei Ehegatten zwei Mio.) und bis zu 10 Jahre von der Steuer abgezogen werden. Je nach persönlichem Steuersatz vergütet das Finanzamt bis zur Hälfte des zugestifteten Kapitals als Steuerbonus.

 

Vergeben Sie „Ihren“ Preis

Vergeben Sie im Rahmen der Stiftung Bad Homburger Schlosskonzerte einen Preis für junge außergewöhnlich talentierte junge Musikerinnen und Musiker. Dieser Preis kann einen von Ihnen gewählten Namen tragen

(z. B. „Herrmann-Müller-Preis für junge Künstler“). Je nach finanzieller Ausstattung des Preises gestalten wir in Zusammenarbeit mit Ihnen das Vergabekonzept, im Rahmen unseres Stiftungszwecks.

 

Errichten Sie Ihre eigene Stiftung oder Ihren Stiftungsfonds

Die Satzung der Stiftung Bad Homburger Schlosskonzerte sieht die Möglichkeit vor, Unterstiftungen zu errichten. Der Aufwand für den Stifter ist hierbei gering. Die Verwaltung und der Betrieb der Unterstiftung wird dabei von der Hauptstiftung übernommen. Die Stiftung trägt einen von Ihnen gewählten Namen, wie z. B. „Herrmann-Müller-Stiftung“. Der Zweck der Unterstiftung muss natürlich dem Zweck der Hauptstiftung folgen. Eine besondere Ausrichtung ist möglich. Wenn Sie wissen wollen, was genau mit Ihrem Geld geschieht aber keine eigene Unterstiftung errichten wollen, ist der Fonds das Richtige für Sie. Ihre Zustiftung wird in einen Fonds eingezahlt, der ausschließlich Ihre Zustiftung beinhaltet. Sie machen uns die Zustiftung mit der Auflage, Ihr eingezahltes Vermögen nachvollziehbar und in der Buchhaltung dauerhaft erkennbar festzuhalten.

 

Stiften für die Ewigkeit

Mit der Errichtung der Stiftung Bad Homburger Schlosskonzerte haben wir die Basis für die dauerhafte Erhaltung der Institution Bad Homburger Schlosskonzerte mit allen ihren Facetten gelegt. Unter staatlicher Aufsicht werden die Erträge aus dem Stiftungskapital dem Stiftungszweck zugeführt. Auch Ihr Vermögen kann unvergänglich werden und einem höchst förderungswürdigen Zweck zur Verfügung stehen. Sprechen Sie mit uns unter 06007-930076.